Aufgaben der Ambulanten HilfenDie Ambulanten Hilfen basieren auf §§ 67-69 SGB XII. Sie beinhalten zahlreiche unterschiedliche Angebote und bieten den betroffenen Menschen die Möglichkeit, sowohl Hilfestellung zu bekommen als auch menschliche Wärme zu erfahren. Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Bürger*innen können persönliche Beratung und Unterstützung auf dem Weg zur Selbsthilfe erhalten. Darüber hinaus leisten die Fachkräfte der Ambulanten Hilfen Lobbyarbeit für wohnungslose Männer und Frauen in deren Sozialraum, entwickeln strukturelle und präventive Hilfen gegen Armut sowie gruppenspezifische Unterstützungsprozesse. Die Angebote im Einzelnen:
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