STATIONÄRE HILFEIm St. Ursula-Heim befindet sich die Notaufnahme für wohnungslose Menschen. Da Menschen oft in der Nacht ankommen, wird am folgenden Tag geprüft, ob eine Aufnahme in die stationäre Hilfe in Frage kommt. Falls ja wird die Hilfe zunächst für drei Monate bewilligt, kann aber mehrmals um jeweils sechs Monate verlängert werden. Ziel ist die gemeinsame Erarbeitung weiterführender Perspektiven, z. B. durch Arbeits- und Wohnungssuche, Vermittlung in medizinische Hilfen, in Betreute Wohnangebote oder in eigenen Wohnraum. Hilfe zur Selbsthilfe und soziale Teilhabe sind übergeordnete Ziele. Grundlage ist ein gemeinsam mit dem Klient und dem Leistungsträger erörterter Hilfe-/Gesamtplan. Gesetzliche Grundlage hierfür sind die §§ 67 ff. SGB XII. Die Stationäre Hilfe beinhaltet Vollverpflegung. Diese kann nach einer Aufenthaltsdauer von sechs Monaten in Selbstverpflegung übergehen. In allen Wohnbereichen steht eine Küche zur Verfügung. Daneben gibt es ein Café sowie eine hauseigene Wäscherei und Kleiderkammer. |
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